1.7 Zugriffsbeschränkungen und Bilder

Die Bildanzeige von manchen Werken kann bei Bedarf über eine Zugriffslizenz gesperrt werden. Es kann aber gewollt sein, kleine Thumbnails der Bilder trotzdem anzuzeigen. Für diesen Zweck kann eine maximale Bildbreite definiert werden, bis zu der die Zugriffsberechtigung Bilder anschauen nicht erforderlich ist, sondern die Berechtigung Thumbnails anschauen ausreicht (Standardwert ist 120):

<accessConditions> 
    <thumbnailImageAccessMaxWidth>150</thumbnailImageAccessMaxWidth>
</accessConditions>

Wird dieser Wert zu hoch eingestellt, kommt das einer de facto Aushebelung der Zugriffsbeschränkung gleich!

Es ist weiter möglich, die normale Bildanzeige zwar zugänglich zu machen, aber die erlaubte Bildauflösung zu beschränken. Eine solche Beschränkung deaktiviert immer zugleich die Zoomfunktion mit. In der Konfiguration kann dafür die maximal Bildbreite festgelegt werden, die ohne die Berechtigung Bildzoom abrufbar ist. Der Standardwert für diese Konfiguration ist 0; in diesem Fall greift keine Beschränkung.

<accessConditions> 
    <unzoomedImageAccessMaxWidth>600</unzoomedImageAccessMaxWidth>
</accessConditions>

Benutzer die von localhost auf die Goobi viewer Oberfläche zugreifen können was die Zugriffsbeschränkungen angeht automatisch mit Administratorenrechten ausgestattet werden. Dieses steuert der folgende Schalter:

<accessConditions> 
    <fullAccessForLocalhost>true</fullAccessForLocalhost>
</accessConditions>

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